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Bundeswehr-Oberleutnant wegen Terrorplänen verhaftet (Sonstiges)

Wallone, Donnerstag, 27.04.2017, 22:17 (vor 2527 Tagen) @ Kulibi77

Wer zwischen September 2015 und dem 17. März 2016 eingereist ist und als Herkunft Syrien angegeben hat, dessen Fall wurde nach Aktenlage entschieden. Wenn sich aus dieser Aktenlage keine Zweifel ergeben haben, dann wurde auch keine tiefere Einzelfallprüfung, also auch kein Interview, durchgeführt. Diese Entscheidung wurde damals getroffen um den großen Rückstau bei den Anträgen abzubauen. Seit dem 17. März 2016 ist eine Einzelfallprüfung inklusive Interview wieder Pflicht in jedem Asylverfahren.

Wenn dem so war, wäre natürlich die Frage, wann er vorgegeben hat, eingereist zu sein. Und wie die "Aktenlage" in so einem Fall überhaupt zustande kommt.


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