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das war versuchter Mord (BVB)

Lutz09, Tor zum Sauerland, Samstag, 24.02.2018, 19:16 (vor 2256 Tagen) @ Ulrich

Dass es sich um versuchten Mord handelt hat das Gericht ja auch so festgestellt.

Letztlich ist das in der Tat sehr milde erscheinende Urteil wohl darauf zurückzuführen dass Jugendstrafrecht zur Anwendung kam. Ansonsten wären vermutlich einige Jahre mehr zusammen gekommen. Allerdings wird so eine Entscheidung jeweils nicht aus der hohlen Hand getroffen, mit der Frage dürfte sich eine Gutachterin oder ein Gutachter zuvor ausführlich befasst haben.


Auch für eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht ist dieses Urteil viel zu milde. Für versuchten Mord sieht das Gesetz bei Heranwachsenden eine Höchststrafe von 15 Jahren vor. Da ist das Gericht weit drunter geblieben. Was ein verdammt schlechtes Signal ist. Wäre interessant zu wissen, was die Staatsanwaltschaft gefordert hat. Ich gehe davon aus, dass das Opfer auch zivilrechtlich gegen die Täter vorgeht – um Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld geltend zu machen.


Dass das Urteil sehr milde ist bestreite ich nicht. Ich bin kein Jurist, aber ich meine dass auch bei Verurteilungen nach Erwachsenenstrafrecht wird versuchter Mord obwohl es die Gesetzeslage durchaus her gibt in der Regel nicht mit lebenslanger Haft bestraft. Ich habe mal kurz eine Suchmaschine angeworfen, ich habe auf die Schnelle Urteile zwischen vier und dreizehn Jahren Haft gefunden. Insoweit passt das Urteil durchaus ins Bild.

Meine Frau (Richterin am LG) empfindet das Urteil auch als ziemlich mild. Besonders vor dem Hintergrund, dass das Opfer ja wohl bleibende Schäden davontragen hat.


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