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Bitte erstmal das Urteil lesen und dann kritisieren! (BVB)

Zoon, Samstag, 24.02.2018, 21:26 (vor 2255 Tagen) @ Lutz09
bearbeitet von Zoon, Samstag, 24.02.2018, 21:38

Vorab: Wenn man ein Urteil kritisieren möchte, sollte man es wenigstens gelesen haben und nicht allein Presseberichte. Ansonsten ist Deine Kritik so sinnvoll wie stille Post.

Auch für eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht ist dieses Urteil viel zu milde. Für versuchten Mord sieht das Gesetz bei Heranwachsenden eine Höchststrafe von 15 Jahren vor. Da ist das Gericht weit drunter geblieben. Was ein verdammt schlechtes Signal ist.

Auch die Gesetzestexte sollte man kennen. So begrenzt § 105 Abs. 3 S. 1 Jugendgerichtsgesetz das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende auf 10 Jahre. Für Mord kann es nur dann 15 Jahre geben, wenn die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde (§ 105 Abs. 3 S. 2 JGG). Bei versuchten Mord gibt es regelmäßig eine Strafmilderung. Bei der Strafzumessung im Jugendstrafrecht kommt zudem dem Erziehungsgedanken eine große Bedeutung zu. Das ist nochmals anders als im Erwachsenenstrafrecht. Das wird Dir sicherlich Deine Bekannte vom Landgericht näher erklären können.

Wäre interessant zu wissen, was die Staatsanwaltschaft gefordert hat.

Wenigstens ein paar Presseberichte sollte man gelesen haben, z.B. Westfalenpost, "Haftstrafen für brutale Tritte gegen BVB-Fan gefordert", 23.03.2018: "Die Staatsanwaltschaft forderte am Freitag vor dem Landgericht Marburg Jugendstrafen zwischen drei Jahren und vier Monaten sowie sechseinhalb Jahren für die weitgehend geständigen Angeklagten".


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