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Bundesverwaltungsgericht -> Weg frei für Fahrverbote (Sonstiges)

Ulrich, Dienstag, 27.02.2018, 13:26 (vor 3145 Tagen) @ Klopfer

Juristisch gesehen liegen sie da zur Zeit nur in der Sachmängelhaftung, die Ende letzten Jahres ausgelaufen ist. Bei positiver Vertragsverletzung bzw. arglistiger Täuschung (was es wohl ist), wären sie 30 Jahre in der Haftung, was natürlich reichen würde.

Grundsätzlich sind die Fahrzeugeigentümer in Deutschland juristisch leider in einer deutlich schlechteren Position als etwa in den USA. Und das auch deshalb weil große Teile der Politik bisher im Zweifelsfall das Verhalten der Hersteller gedeckt haben. Aber man darf gespannt sein was die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ergeben die ja auch bei uns laufen. Eventuell kommt da ja noch das eine oder andere ans Tageslicht.


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