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Kulibi77, Freitag, 15.06.2018, 13:40 (vor 2836 Tagen) @ Tigo
bearbeitet von Kulibi77, Freitag, 15.06.2018, 13:43

"legal"
Aus der SZ:

Ist es rechtlich überhaupt möglich, Menschen an der deutschen Grenze abzuweisen, wie es Seehofer in seinem Plan offenbar fordert?

Grob gesagt, nach dem Grundgesetz: unter Umständen. Nach EU-Recht: Eher nicht. Die Streitfrage ist, ob das EU-Recht nicht das deutsche Verfassungsrecht überlagert. Nach dem Grundgesetz können Asylbewerber an der Grenze zurückgeschickt werden, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat kommen. Nach alter Lesart also etwa aus Österreich oder auch Polen oder den Niederlanden. Seit dem Inkrafttreten des europäischen Dublin-Abkommens aber ist das nicht mehr möglich. Asylbewerber können nur in das EU-Land zurückgeschickt werden, in dem sie zuerst registriert wurden. Also etwa nach Griechenland oder Italien. Oder in einen sicheren Drittstaat außerhalb der EU. Und das aber auch erst - und das ist der Haken - nachdem jeder Einzelfall auf deutschem Boden geprüft wurde. Dafür gibt das Dublin-Abkommen sechs Monate Zeit. Eine schlichte Zurückweisung an der Grenze ist rechtlich also kaum vertretbar.

Oh Gott in dem Text ist soviel falsch. Ich versuche es ganz kurz und knapp:

1.) Stellt der Flüchtling einen Antrag auf Asyl, dann sind Art. 16a Abs. 1 GG und die damit einhergehenden Bundesgesetze einschlägig. Kein EU-Recht.

2.) Stellt der Flüchtling einen Antrag auf "internationalen Schutz" (nach Genfer Konvention), dann kommt das Dublin-Abkommen ins Spiel. Dort heißt es in Art. 3 Abs. 3: "Jeder Mitgliedstaat behält das Recht, einen Antragsteller nach Maßgabe der Bestimmungen und Schutzgarantien der Richtlinie 32/2013/EU in einen sicheren Drittstaat zurück- oder auszuweisen."


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