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jniklast, Langenhagen, Freitag, 28.12.2018, 15:48 (vor 2552 Tagen) @ Raducanu

Ja aber als Lehrer reicht es nicht sich nur an das Gesetz zu halten, man muss auch stets verfassungstreu handeln. Deshalb kann man aus dem Staatsdienst entlassen werden, für Aussagen, die strafrechtlich nicht relevant sind, aber eben wider der Verfassung aufgefasst werden können (z.B. Teilnahme an Neonazi Demo). Ich denke ein ständiger Aufruf zu Hass und Tod gegenüber einem Verein kann durchaus als nicht ganz im Sinne der Verfassung aufgefasst werden.


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