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simie, Krefeld, Samstag, 29.12.2018, 11:31 (vor 2551 Tagen) @ Ulrich

Bei dem Themenkomplex hat man sehr schön gesehen, wie hier Staatsanwälte und Richter reihenweise in ihrer Aufgabe Recht zu sprechen, versagt haben. Es musste erst das BGH mal wieder klarstellen (nachdem ein Betroffener die Nerven und auch das Geld hatte, den Instanzenzug durchzugehen), dass Beleidigung von Gruppen nicht verboten ist. Meiner Meinung nach eine Blamage für etliche Gerichte und Staatsanwaltschaften. Und wohl auch Ausdruck für eine zu große Nähe zwischen den Organen der Judikative und der Executive.


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