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simie, Krefeld, Freitag, 28.12.2018, 15:51 (vor 2551 Tagen) @ Raducanu

Nein. Auch strafrechtlich nicht relevantes Vethalten kann für einen Beamten Folgen haben. Nicht alles, was strafrechtlich noch ohne Folgen bleibt, bleibt auch im Beruf folgenlos. Ein Beispiel sind da beispielsweise auch sexuelle Beziehungen zwischen Lehrerlnnen und SchülerInnen. In Deutschland bei Beachtung der Altersgrenzen strafrechtlich folgenlos, dennoch drohen den LehrerInnen mittlerweile in den meisten Bundesländern arbeitsrechtliche Konsequenzen.


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