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Luftwaffengeneral tritt für die AfD an (Sonstiges)

Kallewupp, Berlin, Samstag, 03.08.2019, 19:39 (vor 2341 Tagen) @ simie

Auch hier irrst du. Für ein Berufsverbot musste man nicht Mitglied der KPD sein. Hinzu kommt, dass das damalige Verbot nachweislich nicht den Anforderungen für ein Verbot entsprach.

Wieso irre ich? Weil ich sage, dass die KPD verboten wurde oder weil ich sage, dass sie als verfassungswidrig eingestuft wurde? Ich habe ja nicht gesagt, dass die Einstufung rechtens war aber deshalb wurde die Partei nun mal verboten.

Man kann das ganze im historischen Kontext auch nur sehr schwer vergleichen und ich bleibe dabei, in der heutigen Zeit sind offene Repressalien gegen „legale“ Vereinigungen nur Wasser auf deren Mühlen.


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