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War doch zu erwarten! (Fußball allgemein)

Smeller, Dortmund, Dienstag, 17.12.2019, 15:19 (vor 1639 Tagen) @ stoffel85

Notbremsen zählen anscheinend nicht als Vorstrafe, das heißt, Nübel ist laut Sportgericht kein Wiederholungstäter.


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