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BVB TV - Eigenvermarktung... (Fußball und Sport allgemein)

markus, Sonntag, 21.06.2020, 16:27 (vor 2257 Tagen) @ tim86

Aber nur einer ist der Veranstalter. Aktuell gibt der Veranstalter die Vermarktung an die DFL im Rahmen der Zentralvermarktung ab. Sollten die kleinen Vereine in Falle des Fallen der Zentralvermarktung ihre Rechte an die Gastmahnschaft abtreten, werden sie eine Gegenleistung erwarten.

Ist das auch rechtlich so? Wenn ja: Dann müsste dieser Punkt innerhalb der DFL entsprechend geregelt werden. Kann sein, dass die kleinen Vereine dann aufmucken und überstimmt werden müssen. Eventuell mit einer kleineren Ausgleichszahlung. Dass den deutlich größeren Anteil des Kuchens dann der größere Verein bekommt, wäre im freien Wettbewerb logisch. Für die kleinen ist die höhere Einschaltquote in dem Moment dann kostenlose Promo.


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