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Ein Urteil wie bei Fahrerflucht (Fußball und Sport allgemein)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Donnerstag, 29.04.2021, 18:07 (vor 1928 Tagen) @ Floatdownstream

"Kavaliers-Delikt" sozusagen.
Das spornt die im Dunkeln sicher noch mal an.

Für Fahrerflucht verteidige ich dich im Regelfall auf nen 153a. Oder auf maximal 60 TS.

10 Monate sind ne Vorstrafe und sicherlich kein Kavaliersdelikt.

Nur mal zum Vergleich, schau mal, was du für Fälle von 298 StGB bekommst.


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