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Verordnung... (Corona)

JensHS, Heinsberg, Montag, 17.01.2022, 11:01 (vor 849 Tagen) @ Jop_Schlaeter

Direkt aus der Verordnung:

(9) Über eine wirksame Auffrischungsimpfung im Sinne dieser Verordnung verfügt, eine Person, die insgesamt drei Impfungen mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffe nach der unter https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 veröffentlichten Übersicht des
Paul-Ehrlich-Institutes erhalten hat (auch bei jeglicher Kombination mit dem COVID-19
Impfstoff der Firma Janssen (Johnson & Johnson).


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