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NRW erlässt die nächste neue Corona-Schutzverordnung (Corona)

Intertanked, Berlin, Montag, 17.01.2022, 12:37 (vor 849 Tagen) @ WBSTRR
bearbeitet von Intertanked, Montag, 17.01.2022, 12:52

Praktischer Fall:
Mein Fitnessstudio hat mit der Verordnung vom 13.01. alle geboosterten Personen bis zum Ablauf ihres Impfzertifikates für den Zutritt freigeschaltet. Nun darf es diese Freischaltung für alle Personen widerrufen und muß alle geboosterte Personen (dieses mal ohne JJ) neu freischalten.


Wobei noch darauf geachtet werden muss, dass zweifach Geimpfte den geboosterten für 90 Tage nach der zweiten Impfung gleichgestellt sind...

Ich stell mir vor, dass da ganz entzückende kleine Gespräche an den Türen bzw. Einlass entstehen können.
Die Verordnung bringt die Menschen in den Dialog. Man kommt sich näher und tauscht sich aus. Vorbildlich!


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