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Polizisten Morde in Rheinland-Pfalz (Sonstiges)

Philipp54, Montag, 31.01.2022, 23:03 (vor 1445 Tagen) @ PePopp

"In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte."
(Richtlinie 12.1 des Pressekodex, der allerdings nicht bindend ist)

Grundsätzlich würde ich es so halten, die Herkunft nur dann zu nennen, wenn sie für die Tat eindeutig relevant ist und das sollte auch dann gelten, wenn es ein Deutscher ist.
Das Problem ist nämlich, dass man ansonsten leicht auf die Idee kommen könnte, die Herkunft nur dann zu nennen, wenn ein mutmaßlicher Täter gerade keiner Minderheit angehörig ist und man durch die Nichtnennung dann auf eine solche Zugehörigkeit schließen kann.

hmm, ok.

2 Bürger aus Sulzbach hört sich aber auch komisch an.


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