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Landgericht Osnabrück kassiert Durchsuchungsbeschluss für Bundesjustizministerium (Politik)

Ulrich, Freitag, 11.02.2022, 08:09 (vor 1410 Tagen) @ Burgsmüller84


Siehe auch: Jens Maier will wieder Richter sein.
https://taz.de/Rechtsextremer-AfD-Richter-Jens-Maier/!5834420/

Nach Auffassung des sächsischen Justizministeriums kann man Aussagen von Maier aus seiner Zeit als MdB nicht im Rahmen eines Disziplinarverfahrens verwenden.

Allerdings hat Maier, nachdem er 2017 vom Landgericht Dresden einen Verweis erhalten hatte, noch bevor er in den Bundestag einzog weiter "geholzt". Und das, obwohl er bereits verwarnt war. Das könnte man eventuell disziplinarrechtlich gegen ihn vewenden, siehe z.B. Rückkehr des AfD-Politikers in die Justiz - Können diese Aus­sagen Jens Maier zum Ver­hängnis werden? (Legal Tribune Online).

Eine andere Möglichkeit wäre eine Richteranklage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Allerdings ist dieser Weg wohl noch nie beschritten worden, und zunächst benötigt man eine Zwei-Drittel-Mehrheit im sächsischen Landtag. Da braucht es nur einige Abweichler z.B. von der CDU, und die Blamage wäre perfekt.


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