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Gasumlage 2,419 Cent pro kWh (Politik)

RE_LordVader, Mittwoch, 17.08.2022, 05:14 (vor 1224 Tagen) @ quincy123

Gemeint ist natürlich: Gewinne in diesem Zusammenhang, also die für eine Übergewinnsteuer in Frage kommen, nicht irgendeine theoretisch formal richtige BWL Definition.

Auch bei den Mineralölkonzernen würde ich die reinen Buchgewinne die entstehen dass deren Ölreserven alleine dadurch mehr wert sind weil der Ölpreis gestiegen ist, nicht mit heranziehen.


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