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Wie ist eigentlich der Stand bei der juristischen Affäre? (BVB)

Fred789, Ort, Dienstag, 31.01.2023, 17:52 (vor 423 Tagen) @ Frankonius

Muss man für arbeitsrechtliche Maßnahmen nicht rechtskräftig verurteilt sein?

Nein. Andererseits, selbst wenn du rechtskräftig verurteilt bist, z.B. zu 1 Jahr Knast, darf dein AG dir NICHT kündigen, sondern muss dich nach dem Jahr weiter beschäftigen (klingt unglaublich, ist aber wahr - zumindest war es so bis vor ein paar Jahren noch; allerdings gibt es eine Grenze, die glaube ich bei 2 Jahren Knast liegt)

Oder reicht es, wenn das Ansehen des Arbeitgebers geschädigt wird?

Kann man lang drüber streiten, ob das Ansehen des BVB überhaupt geschädigt wurde. Ich denke, juristisch betrachtet, nein. Die Tat wurde nicht im Zusammenhang mit dem BVB begangen.


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