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Wie ist eigentlich der Stand bei der juristischen Affäre? (BVB)

PePopp, Dienstag, 31.01.2023, 17:56 (vor 451 Tagen) @ Frankonius

Ein wichtiger Grund nach §626 BGB kann bereits beim Verdacht einer Straftat vorliegen. In der Regel muss die Straftat dazu aber entweder am Arbeitsplatz begangen worden sein oder den Arbeitgeber geschädigt haben so dass diesem eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Außerdem muss der Angestellte zuvor angehört werden.
Da ist halt jetzt die Frage, ob der Image-Schaden, den der BVB davon getragen hat, ausreichend ist bzw. inwiefern dieser auch nachweisbar ist.


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