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Razzia bei LG-Aktivisten (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 24.05.2023, 20:36 (vor 339 Tagen) @ Fisheye

Der Maggus macht Wahlkampf und möchte mit seiner Rückständigen Chaotenpartei wieder Alleinherrscher am Weißwurstäquator werden.

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft macht einer ihrer von vornerein nur auf Ausleuchten von Strukturen, Überwachen von Aktivisten und der Einschüchterung politischer Aktiver Menschen auslegten 129a Verfahren.
Allen beteiligten ist klar das es sich bei der Letzten Generation nicht um eine kriminelle Vereinigung handelt.

Herrjemine, was für ein kompletter Blödsinn. Ich könnte jetzt mit so kleinen Kinkerlitzchen anfangen, wie der Frage, wie man §129 StGB denn subsumiert.

§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.
(2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.

Well, Nötigung (§240 StGB) hat welches Höchstmaß an Strafe? Bingo.

Besteht also ein Anfangsverdacht dafür? Offensichtlich schon. Das würde eigentlich jeder normale Mensch so sehen, weil landauf, landab jede Menge Gerichte die "Klimakleber" wegen Nötigung verurteilen (die Freisprüche in homöpathischen Dosen fallen nicht ins Gewicht).

Alsdann weißt du ja sicherlich auch, wie ein solcher Beschluss erwirkt wird? Also, das geht wie folgt: Der Markus ruft bei der Staatsanwaltschaft an und lässt unter Androhung von beamtenrechtlichen Maßnahmen den LOStA einen entsprechenden Antrag an den zuständigen Ermittlungsrichter schicken (Namen leicht verändert, tatsächlich ist das der Dieckmann-Selters-Signature Dickmove).

Nunja, inzwischen läuft das auch in NRW anders. In Bayern übrigens sowieso. Da funktioniert der Rechtsstaat nämlich. Du kannst davon ausgehen, dass ein solcher Antrag nicht mal einfach so unterschrieben wird. Und wenn (!) du auch nur ansatzweise juristische Ahnung hättest, dann hättest du nicht einen solchen Unsinn ins Internet gerotzt.

tl;dr:

Einen Anfangsverdacht nach § 129 StGB ist durchaus zu bejahen. Entsprechende Maßnahmen, inklusive einer Durchsuchung (die im Übrigen ein relativ mildes Mittel ist) sind daher sehr wahrscheinlich rechtmäßig.


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