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Sascha, Dortmund, Montag, 19.06.2023, 11:53 (vor 1193 Tagen) @ MarcBVB

Wobei ja idR der Auftraggeber das Ergebnis des Gutachtens kauft, ne ;-)

Aber mit der Besonderheit, dass der Auftraggeber der e.V. ist und beide Positionen innerhalb des e.V. vertreten werden


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