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markus, Montag, 19.06.2023, 14:15 (vor 1194 Tagen) @ Sascha

Das ist aber doch auch kein Ablauf, den jemand ernstlich erwartet, der den Ablauf kennt.

Nach meinem Dafürhalten wäre im Extremfall (!) folgende Abläufe möglich:

1.
a) Dr. Lunow unternimmt gar nichts.
b) Die Mitglieder können ihn bei der JHV (sogar einer außerordentlichen) befragen, warum er dort die Werte aus der Vereinssatzung nicht versucht, umzusetzen und ihn sogar abwählen.

2.
a) Dr. Lunow spricht Watzke darauf an, mit dem Hinweis, diesen Transfer zu unterlassen.
b) Watzke verpflichtet Nmecha trotzdem und der Spieler hat einen gültigen Vertrag mit dem BVB.
c) Der BVB kann die Geschäftsführung abbestellen und eine neue installieren.

Konkret zu letzterem: Ist dafür nicht der Aufsichtsrat zuständig? So ganz habe ich noch nicht durchgeblickt, wer da zuständig ist, der e.V. oder der Aufsichtsrat, oder beide in Kombination (Aufsichtsrat entscheidet erstmal und der e.V. kann ein Veto einlegen?).


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