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CHS, Lünen / Dortmund, Montag, 19.06.2023, 15:01 (vor 1192 Tagen) @ markus

Konkret zu letzterem: Ist dafür nicht der Aufsichtsrat zuständig? So ganz habe ich noch nicht durchgeblickt, wer da zuständig ist, der e.V. oder der Aufsichtsrat, oder beide in Kombination (Aufsichtsrat entscheidet erstmal und der e.V. kann ein Veto einlegen?).

Der Aufsichtsrat überwacht nur. Eine Abberufung etc. kann nur der Komplementär machen, also die BVB-Geschäftsführungs-GmbH. Diese wird von der Mitgliederversammlung gewählt (Vorstand und Teile des Wirtschaftsrat) bzw. vom Vorstand bestimmt (Teile des Wirtschaftsrat).

Gruß

CHS


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