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Behauptete Abwanderung von Arbeitnehmern ins Bürgergeld findet nicht statt - oder doch, wir wissen es nicht (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Montag, 04.03.2024, 09:46 (vor 663 Tagen) @ Jurist

Das mit dem ALG I hilft da imho nicht, weil es da eigentlich auch nur um absolute Sonderfälle gehen kann, wo dann auf Grund der Struktur der Bedarfsgemeinschaft ergänzend ALG II (Hartz IV) für alle beantragt werden kann.


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