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Behauptete Abwanderung von Arbeitnehmern ins Bürgergeld findet nicht statt - oder doch, wir wissen es nicht (Politik)

Zoon, Montag, 04.03.2024, 10:54 (vor 59 Tagen) @ Jurist
bearbeitet von Zoon, Montag, 04.03.2024, 11:00

Valider Punkt.

Fair.

Mit anderen Worten: Dein Einwand kann die Plausibilität der Ausgangsthese stützen, was sie nicht vermag ist, meine These zu widerlegen.

Ich schrieb ja auch von einem Denkfehler (siehe oben "valider Punkt").

Im Übrigen ist Deine These, dass die aktuellen Zahlen nicht aussagekräftig seien, auch nicht zutreffend.

Das Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosengeldversicherung bekommt man nach Arbeitslosmeldung. Zur Zahl dieser Meldungen gibt es eine Statistik.

Bei freiwilliger Arbeitsaufgabe (Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund) gibt es sogar eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld. Auch diese Fälle werden statistisch erfasst.

Auch Kündigungen (sozialversicherungspflichtiger) Jobs werden an die Sozialversicherungsträger gemeldet und dort statistisch erfasst.

Die Zahl der Kündigungen kann man also jetzt schon erfassen und zur Zeit vor der Einführung des Bürgergeldes in eine Relation setzen (Zunahme/Abnahme).

Laut Artikel gibt es keine Anzeichen für die hysterisch vorhergesagte Kündigungswelle.


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