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Deutsche Gerichte (Politik)

brummbaer, Montag, 04.03.2024, 19:26 (vor 661 Tagen) @ MarcBVB

Du kommst aber meines Erachtens nicht mal zur Prüfung etwaiger Mordmerkmale, weil es imho am Tötungsvorsatz und zwar selbst in der Form des dolus eventualis fehlt.


Auf einer Autobahn bei Dunkelheit sehe ich den bedingten Vorsatz bei einem solchen Hindernis ohne jegliche Warnung eindeutig gegeben. Da musst du damit rechnen, dass das jemand viel zu spät sieht und nicht mehr bremsen kann.


Sehe ich tatsächlich anders. Die Sichtweite auf der Autobahn ist relativ hoch. Anhalteweg bei Gefahrenbremsung sind 123,5m, maximaler Anhalteweg sind 208m bei Richtgeschwindigkeit 130 km/h.

Und kann man bei einem Baumstamm tatsächlich davon ausgehen, dass jemand bei einer Kollision stirbt? Die sind doch tendenziell eher Flach (wenn man jetzt an so einen Anhänger mit Stämmen denkt, wie bei Transport Tycoon).

Interessant was in deutschen Gerichten als Referenz herzuhalten scheint.
Bei einer weggeworfenen Bananenschale ist das aber natürlich ungünstig, lösen die in Mario Kart doch heftigste Unfälle aus.


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