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@ Mods: Rückfrage zu verschwundenem Thema "Meinungsvielfalt" (Politik)

FourrierTrans, Dortmund, Donnerstag, 04.04.2024, 18:50 (vor 28 Tagen) @ pactum Trotmundense

Meinungsvielfalt ist aufjedenfall wenn CDU geführte Länder das Gendern verbieten. Da würde ich als Angestellter ja erst recht rendern, obwohl ichs sonst nie mache.


Nicht ganz. Natürlich ist Gendern weiterhin erlaubt. Das generische Maskulinum ist auch Gendern. Verboten hat man in Bayern nur alle anderen Formen. Mir erschließt sich nur nicht ganz warum die Politik eines Bundeslandes sich über den "Rat für deutsche Rechtschreibung" hinwegsetzt, der extra vor Jahren gemeinsam von den deutschsprachigen Nationen plus Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft) und Italien (Südtirol) eingerichtet wurde um einen sprachlichen Flickenteppich zu vermeiden und verbindliche Regeln für die deutsche Sprache festzulegen. Scheinbar fühlt sich die CSU nicht dem Deutschen zugehörig.

Wobei es da wie folgt lautet:

"Am 26. März 2021 hat sich der Rat mit dem Gendersternchen befasst und „die Aufnahme von Asterisk (,Gender-Stern‘), Unterstrich (,Gender-Gap‘), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zu diesem Zeitpunkt nicht empfohlen“. Der Rat erkennt an, „dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll und sie sensibel angesprochen werden sollen“, gibt jedoch zu bedenken, dies sei „eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht allein mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden kann“. Hinsichtlich einer im Hochschulbereich anzutreffenden Praxis traf der Rat folgende Feststellung: „Für den Hochschulbereich erscheint fraglich, ob die Forderung einer ,gegenderten Schreibung‘ in systematischer Abweichung vom Amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung für schriftliche Leistungen der Studierenden und die Berücksichtigung ,gegenderter Schreibung‘ bei deren Bewertung durch Lehrende von der Wissenschaftsfreiheit der Lehrenden und der Hochschulen gedeckt ist. Hochschulen und Lehrende haben die Freiheit des Studiums nicht nur bei der Wahl von Lehrveranstaltungen, sondern auch bei der Erarbeitung und Äußerung wissenschaftlicher Meinungen der Studierenden zu beachten und zu schützen.“[23]

2023 bekräftigte der Rat seine Ablehnung von Genderzeichen, weil Sonderzeichen innerhalb von Wörtern die Verständlichkeit, die Lesbarkeit, die Vorlesbarkeit und die automatische Übersetzbarkeit beeinträchtigen; auch die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten werde gefährdet.[24] "


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