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Wahl: Wichtigste Themenfelder für Euch? (Politik)

Kruemelmonster09, Dienstag, 17.12.2024, 21:33 (vor 366 Tagen) @ MarcBVB
bearbeitet von Kruemelmonster09, Dienstag, 17.12.2024, 21:40

Ernstgemeinte Frage:

Was sollen Kinderrechte im Grundgesetz konkret bewirken?

Erstmal Entschuldigung für die späte Antwort.

Grundsätzlich versucht man in Deutschland ja schon sein Handeln mit den UN Kinderrechten in Einklang zu bringen. Daher versteh ich deine Frage durchaus.

Die UN Kinderrechte gehen da aber eben weiter.
Ich würde mir durch die Übernahme einfach mehr Fokus auf das Wohl der Kinder und ihre Zukunft wünschen.

Hier einfach mal zwei Beispiele:

Artikel 9 [Trennung von den Eltern; persönlicher Umgang]
(...)
(2) In Verfahren nach Absatz 1 ist allen Beteiligten Gelegenheit zu geben, am Verfahren teilzunehmen und ihre Meinung zu äußern.
(3) Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes, das von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.

Wie du sicher weißt, ist Elternrecht in Deutschland erstmal stärker. Eltern, wo das Kind aus der Familie genommen wird, haben grundsätzlich erstmal einen Anspruch auf Umgang. (steht auch so in den UN Kinderrechten)

Diese drehen es aber ins beidseitige. Diese Kinder haben auch ein Recht auf Umgang mit den Eltern. Das ist in Deutschland nicht so.

Zweites Beispiel:
Artikel 23 [Förderung behinderter Kinder]
(1) Die Vertragsstaaten erkennen an, dass ein geistig oder körperlich behindertes Kind ein erfülltes und menschenwürdiges Leben unter Bedingungen führen soll, welche die Würde des Kindes wahren, seine Selbständigkeit fördern und seine aktive Teilnahme am Leben der Gemeinschaft erleichtern.
(2) Die Vertragsstaaten. erkennen das Recht des behinderten Kindes auf besondere Betreuung an und treten dafür ein und stellen sicher, dass dem behinderten Kind und den für seine Betreuung Verantwortlichen im Rahmen der verfügbaren Mittel auf Antrag die Unterstützung zuteil wird, die dem Zustand des Kindes sowie den Lebensumständen der Eltern oder anderer Personen, die das Kind betreuen, angemessen ist.
(3) In Anerkennung der besonderen Bedürfnisse eines behinderten Kindes ist die nach Absatz 2 gewährte Unterstützung soweit irgend möglich und unter Berücksichtigung der finanziellen Mittel der Eltern oder anderer Personen, die das Kind betreuen, unentgeltlich zu leisten und so zu gestalten, dass sichergestellt ist, dass Erziehung, Ausbildung, Gesundheitsdienste, Rehabilitationsdienste, Vorbereitung auf das Berufsleben und Erholungsmöglichkeiten dem behinderten Kind tatsächlich in einer Weise zugänglich sind, die der möglichst vollständigen sozialen Integration und individuellen Entfaltung des Kindes einschließlich seiner kulturellen und geistigen Entwicklung förderlich ist.

Das Thema Inklusion ist in Deutschland ja angeblich gescheitert. Das Problem ist, wir waren nie bereit Inklusion im Bildungssektor wirklich zu leben.

Ich weiß nicht, in welchem Bundesland du arbeitest? Ich denke du, bzw einiger deiner Kollegen werden in naher Zukunft einige Familien gegen den LVR vertreten.
Ich arbeite in einer kommunalen Kita, einer kleinen deutschen Großstadt. Unser Träger hat erst letzte Woche den Leitungen die Info an die Hand gegeben, dass der LVR seit September keinen einzigen Antrag auf eine 1:1 Kraft im Kindergarten mehr genehmigt hat.

Das ist das Problem, was sich durch sehr viele der Paragrafen durch zieht.
Insbesondere beim Thema Bildung bekommen die Kinder von der UN eindeutige Rechte.

Und die Umsetzung dieser Rechte Kosten Geld.

Rechte, die wenn sie im Grundgesetz stehen, für uns ja nunmal noch viel verbindlicher sind.

Edit:
Die Quellen fehlen:
1: kinderrechte.de/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention-im-wortlaut#c3262
2: Flurfunk ;)


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