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Ultras in Block 12 (Sonstiges)

Balin, Sonntag, 18.05.2025, 20:25 (vor 214 Tagen) @ majae

Das ist falsch. Ich darf Aufnahmen machen, wo Leute als Beiwerk zu sehen sind. Wenn ich Leute gezielt filme, ist das problematisch.


Wer gezielt zu den Leuten hingeht und deren Gesichter filmt, braucht sich auch nicht zu wundern, wenn ihm da Schläge angedroht werden. In der Regel ist es aber doch eher erstes: Beiwerk. Ob im Hintergrund bei Selfies oder als Teil der Szenerie bei bspw Choreos oder einfach der Atmosphäre im Generellen. Und da können Sie sich eben nicht auf angebliches juristisches Recht beziehen. Und letztendlich ja auch völlig Normal, wer auf eine medial ausgeschlachtete öffentliche Massenveranstaltung geht, muss damit rechnen auf privaten wie auch kommerziellen Aufnahmen zu landen.

Darum ging es mir gar nicht. Mir ging es um die Aussage, dass es im Stadion keine Persönlichkeitsrechte gibt. Und die ist falsch.


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