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Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf (Sonstiges)

moep, Westerwald, Donnerstag, 31.07.2025, 19:17 (vor 401 Tagen) @ .marvin

Aus eigener Erfahrung, damals noch von der Kanzlei Becker und Haumann, inzwischen bestimmt rund 15 Jahre her: der Weiterverkauf als Privatperson ist nicht strafbar. Damals hieß es sogar, dass die in den AGTB beschriebenen maximalen 15% Aufschlag nur für gewerbetreibende gelten (nicht von mir verifiziert). Wenn du zum OP verkauft hast, sowieso egal. Bei mir damals beschränkte man sich dann auf eine Markenrechtsverletzung, da ich leider ein Bild mit BVB Logo in der Anzeige hatte. Hast du das BVB Logo in der Anzeige in Verbindung mit irgend einem Bild genutzt? Oder Borussia Dortmund als Wortmarke? Kurzum: der Weg zum Anwalt lohnt sich.


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