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Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf (Sonstiges)

istar, Freitag, 01.08.2025, 05:58 (vor 128 Tagen) @ quincy123

Ich glaub ja, dass der BVB kein Interesse an einem Urteil hat.

Ich hatte den Fall damals auch, auch ohne Gewinnerzielungsabsicht - ich hab jegliche Schreiben ignoriert - und davon kamen ein paar. Mehr aber auch nicht. Ich glaube nicht, dass der BVB diese AGB durchgesetzt bekommt und da er das auch weiß, lässt er es auch nicht drauf ankommen.

Keine Rechtsberatung, nur meine Erfahrung.

Was heißt denn "durchgesetzt bekommt"? Der BVB kann dir die Dauerkarte kündigen, sofern du eine hast.
Das wäre für mich Grund genug, mich an die ATGB zu halten.
Und der Threadersteller schreibt auch, dass er gewusst hat, dass das Thema schon häufiger auf dem Tisch lag, Unwissenheit war also nicht im Spiel.
Hab ich keine DK kann mir das natürlich egal sein.


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