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Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf (Sonstiges)

Andy09, Freitag, 01.08.2025, 12:45 (vor 127 Tagen) @ .marvin

Liebe Schwarzgelbe-Gemeinde,

eigentlich waren wir nach der Sommerpause und dem komischen Cup voller Vorfreude auf die kommende Bundesliga-Saison. Diese wurde allerdings durch ein Schreiben via Mail heute Mittag von der Ruhrkanzlei im Keim erstickt. Wohlwissend, dass es das Thema hier schon mindestens einmal gab, es aber eben auch schon gut 2 Jahre alt ist, möchte ich dennoch den Versuch um Hilfestellung hier starten, vielleicht hat sich rechtlich in der Zwischenzeit ja etwas getan.

Ich erhielt eine Abmahnung, da ich als BVB-Mitglied am Spieltag aus gesundheitlichen Gründen ein Südtribünen Zweitmarktticket „BVB – Mainz“ auf Kleinanzeigen zum Originalpreis (20,35€) eingestellt habe. Anderweitig konnte ich sie im Bekannten- und Freundeskreis leider so kurzfristig nicht loswerden und ein auf dem Zweitmarkt gekauftes Ticket lässt sich bedauerlicherweise auch nicht mehr im Zweitmarkt wieder verkaufen. Im Schreiben wird eine Kleinanzeigen-Anzeigennummer aufgeführt, unter der das Ganze stattgefunden haben soll, tatsächlich wurde aber genau diese von irgendwem, dem das wohl nicht passte, gemeldet und die Anzeige somit gelöscht. Die Mail von Kleinanzeigen dazu habe ich glücklicherweise noch als Nachweis vorliegen. Ein Verkauf kam unter dieser Anzeigennummer also gar nicht mehr zu Stande.

Gefordert wird nun die Zahlung von 353,60€ und die Unterzeichnung einer „Strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ innerhalb von 14 Tagen.

Der bisherigen Recherche habe ich entnommen, dass man das auf keinen Fall sofort ohne anwaltliche Beratung tun sollte, genauso wenig wie die Kontaktaufnahme mit der Ruhrkanzlei oder dem BVB in Eigenregie.

Klar weiß ich, dass da nicht in Sherlock-Manier rangegangen und der Hintergrund komplett durchleuchtet wird, also wer macht das warum, aber es nervt trotzdem massiv, dass ich als Normalo-Fan, der keinen Cent damit verdienen und sogar jemandem ohne Ticket einen Gefallen tun wollte, nun so zur Kasse gebeten werde.

Den Fall habe ich zwar bereits an die Rechtschutzversicherung (HUK-Coburg) übermittelt, aber da die Zeit etwas drängt und wir auch noch am Wochenende für eine Woche Urlaub machen wollen, stelle ich noch parallel hier die Anfrage, in der Hoffnung, dass ihr irgendwelche Tipps & Tricks habt mit der Sache weiter umzugehen, insbesondere aber auch zwecks Anwaltsempfehlungen. Könnten ggf. noch die Fan- und Förderabteilung oder die Fanhilfe geeignete Anlaufstellen sein?

Ganz herzlichen Dank für Eure Unterstützung und SGG!

Eine Karte darf man zum Original Preis verkaufen. Steht so in den AGBs vom BVB.


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