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Streit vor Stadion eskaliert: Dortmund-Fan stirbt im Krankenhaus (BVB)

Ulrich, Montag, 25.08.2025, 19:42 (vor 117 Tagen) @ istar

Naja unter fahrlässiger Tötung wird das wahrscheinlich mindestens fallen, auch wenn durch die Belästigung zuvor das Schubsen als Notwehr ausgelegt wird.
Letztendlich aber auch egal, Gewalt, die zum Tod führt, ist immer zu verurteilen.


Also entweder ist es Notwehr oder fahrlässige Tötung,beides geht nicht.

Im Endeffekt wird es wahrscheinlich von der Art der "Belästigung " abhängen. Wenn das Opfer die bloß vollgelabert hat, könnte es eng werden für den Schubser, wenn es irgendwie körperlich war oder Bedrohung im Spiel war, könnte es auf Notwehr hinauslaufen.

Wird aber auch schon weiter unten diskutiert, warum nicht darunter schreiben?

Wir alle wissen nicht, was dort genau passiert ist. Das geht hin bis zur Intensität des Schubsens. Zudem dürften stark betrunkene Menschen deutlich schneller das Gleichgewicht verlieren. Fallen sie, dann ist leider die Gefahr von schweren Kopfverletzungen deutlich größer. Sie fallen häufig, ohne den Sturz irgendwie abzufangen. Und dann schlagen sie ungebremst mit dem Kopf auf.


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