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Unterhändler, Sonntag, 30.11.2025, 13:21 (vor 328 Tagen) @ Sascha

Es war aber ein Manager, der sein Tätigkeitsfeld im Profifußball hatte. Zumindest erscheint es mir rechtlich nicht so eindeutig, als dass Rauball das per "Chefentscheid" einfach zur Vereinssache erklären konnte.

Laut einem Portal war er bis 1995 Geschäftsführer (beim e.V.), das war weit vor der KGaA-Zeit. Jetzt ist die Frage inwieweit diese Vergehen da bei "Rechte und Pflichten" noch reinspielen und wie er anschließend angestellt war, ob beim e.V. oder der KGaA.

Ziemlich schwierig, aber "gefühlt" (ja, ich weiß) ist da denke ich eher der e.V. in der Verantwortung, sprich die Weiterleitung der Verantwortlichkeit damals von Watzke zu Rauball wäre rechtens. Mal sehen wer am Ende den schwarzen Peter kriegt, vermutlich wird Rauball irgendwann (spätestens post mortem) seinen letzten Dienst am Verein getan und der Teppich einige Wölbungen haben.


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