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56% nicht 59% (BVB)

Klopfer , Dortmund, Sonntag, 30.11.2025, 10:12 (vor 328 Tagen) @ Hömmatiker

Der Vergleich stimmt so nicht. Die Satzung des BVB sieht vor, dass die Mehrheit der anwesenden Mitglieder für den Präsidenten stimmen muss. Eine Enthaltung ist also eben keine Zustimmung.

Nach Wikipedia sieht das BGH das bzgl. des Vereinsrechts aber etwas anders:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits im Januar 1982 entschieden, dass bei der Beschlussfassung im Verein „die Mehrheit nur nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen (ist), Enthaltungen sind nicht mitzuzählen.“[5]

SGG
Klopfer


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