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Sponseringverträge mit chinesischem Cybercrime-Syndikat (BVB)

Thomas, Dortmund, Donnerstag, 11.12.2025, 20:52 (vor 157 Tagen) @ Sascha

Wenn dem BVB offenkundig bekannt sein muss, dass bei Geschäftspartnern systematisch Menschenrechte verletzt werden, ist er eigentlich aufgrund seiner eigenen Covernanceregeln zum Abbruch verpflichtet. Das wäre auch schwer im zu veröffentlichenden Nachhaltigkeitsbericht zu erklären.

Eine Prüfung […] ist auch in diesem Falle durch einen externen Dienstleister erfolgt. Vorwürfe, wie jene, die Sie […] erheben, sind uns nicht bekannt.

Steht in dem Artikel zur ZDF-Doku im normalen Newsthread. (Vielleicht kann man das zusammenlegen) Wenn der BVB das so sieht, dann muss man nichts abbrechen.


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