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Haftstrafen für Ex-Jungprofis des 1. FC Köln (Fußball und Sport allgemein)

Murksknüller, Brühl/Rheinland, Mittwoch, 22.04.2026, 19:08 (vor 118 Tagen) @ Karsten

Es war keine Absicht – daher kann man auch von einem Unfall sprechen. Das zur Last gelegte Verbrechen, von dem der Richter sprach, ist demnach fahrlässige Tötung.


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