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Die AGB geben Aufschluss: (BVB)

Chris, Kevelaer, Dienstag, 26.05.2026, 19:03 (vor 1 Tag, 10 Stunden, 36 Min.) @ ooohflupptnicht

In den AGB (https://www.bvb.de/de/de/tickets/ticket-informationen/ticket-agb.html#accordion-6cf8fca9c5-item-5165b98002) steht es unter 7. (7):

"Ein wichtiger Grund liegt ferner vor, wenn ein Dauerkarteninhaber seine Dauerkarte in einer Bundesligasaison für weniger als vierzehn (14) Bundesliga-Heimspiele ("No-Show-Rate"), für die er ein Besuchsrecht mit seiner Dauerkarte erworben hat, nutzt; in diesem Fall ist der BVB berechtigt, den Dauerkartenvertrag aus wichtigem Grund zum Ende der betroffenen Saison zu kündigen. Eine zulässige Weitergabe der Dauerkarte nach Ziffer 9.5 sowie eine zulässige Nutzung des offiziellen BVB-Zweitmarktes gelten in diesem Zusammenhang nicht als Nichtnutzung; maßgeblich ist, dass das jeweilige Besuchsrecht entweder durch den Dauerkarteninhaber selbst wahrgenommen oder nach Maßgabe der Ziffer 9 dieser AGB rechtmäßig auf einen Dritten übertragen oder über den offiziellen BVB-Zweitmarkt angeboten wurde, auch wenn es dort im Einzelfall nicht zu einem Weiterverkauf kommt."[/b]


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