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Wahlrecht weiterhin erst ab 18 (BVB)

Giog, Mittelhessen, Mittwoch, 28.10.2026, 17:43 (vor 3 Stunden, 7 Minuten) @ markus


Niemand behauptet, dass das Wahlalter bei Borussia Dortmund dieselbe Tragweite hat wie die Pkw-Maut. Der Punkt ist nur: "Juristen nerven mit ihren Bedenken" ist selten ein überzeugendes Argument. Gute Entscheidungen bestehen meist aus zwei Schritten: Erst prüfen, ob etwas rechtlich funktioniert, dann darüber diskutieren, ob man es inhaltlich will. Beides gehört zusammen.

Genau das ist doch mein Punkt. Nur hast du halt die Reihenfolge genau verkehrt herum aufgestellt: Wenn Mitglied A eine Sachfrage diskutieren will, dann ist es doch komplett benagelt, dazu erstmal zwei Rechtsgespräche zu führen, bevor eine Diskussion überhaupt für zulässig erachtet wird. Nicht nur benagelt weil es jegliche Willensbildung im Verein torpediert und zum Gegenstand von Rechtsgutachten macht, sondern auch benagelt weil gerade im Vereinsrecht die Spielräume sehr groß sind und man hier aber manchmal das Gefühl bekommt, man dürfte so gut wie gar keine Entscheidungen selbst treffen. Das Gegenteil ist der Fall.


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