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Frage zu Verwarnungen (Sonstiges)

Dr.House, Freitag, 23.12.2016, 09:30 (vor 2699 Tagen) @ NeusserJens

Du erhälst einen Bußgeldbescheid per Post, in dem nur eine Zahlungsaufforderung, aber keine Begründung/Beweisführung steht. Akzeptierst Du den Bescheid und zahlst einfach?


Wenn in dem Bußgeldbescheid steht, dass er sich auf 4:53 Uhr am 14.04.2016 und die Landstraße außerhalb von Weeze bezieht, wo eine Höchstgeschwindigkeit von 70 erlaubt war und meine Tachonadel bei 100 stand, dann zahle ich das selbstverständlich.

Nein, der Bußgeldbescheid enthält keinerlei Hinweise und auf meine Fälle gemünzt, kam der gar nicht an, sondern direkt das Urteil "Im Namen des Volkes".

In der Regel weiß ich nämlich, wo ich mich wie verhalte und was die Regeln sind, die ich damit überschreite (oder eben nicht).

Offensichtlich ist einigen hier nicht einmal klar, was als Beleidigung gilt. Selbst, wenn es offensichtlich ist.


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