schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Amnestie für Verurteilte (Politik)

SebWagn, HH Harvestehude, Freitag, 22.03.2024, 16:45 (vor 48 Tagen) @ simie

Die Belastung der Justiz durch die Amnestieregelung hält sich entgegen der Äußerungen mancher tatsächlich wohl ziemlich in Grenzen. Wenn man den Aussagen derer glaubt, die tatsächlich damit beschäftigt sind, ist die Überprüfung vielfach schon so gut wie erledigt. Das war also mehr taktische Jammerei von denen, die das Gesetz um jeden Preis verzögern wollten, als tatsächliche Probleme.
Generell sind solche Amnestieregelungen auch vernünftig. Wieso sollte jetzt noch Verhalten sanktioniert werden, was nicht mehr strafbar ist?

Ich bin schon der Meinung, dass so lange eine Strafbarkeit gegeben ist, wie ein Gesetz gilt, keine andere Regelung durch den Bundesrat endgültig beschlossen wurde.

Es ist aber auch völlig okay eine andere Meinung zu haben.

---

Die Justizminister und -ministerinnen der Länder beklagen einen nicht zeitnah zu bewältigenden Prüfaufwand durch eben jene Amnestieregelung. Warum ist das so problematisch?

Mack: Selbstverständlich hat die Prüfung der Akten längst begonnen. Ansonsten könnte auch keiner Angaben zu den Fallzahlen machen, die dann bearbeitet werden müssen. Zunächst müssen wir dann feststellen, wer wegen eines solchen Delikts überhaupt zu einer Strafe verurteilt worden ist. Das kann man über das Bundeszentralregister ermitteln. Dort sind aber alle Drogendelikte erfasst, also solche, die nach der neuen Regelung nicht mehr strafbar sind und solche, die weiter strafbar sind. Und deshalb müssen aus dem großen Aktenberg eben die Cannabisdelikte händisch für eine Einzelfallprüfung herausgefiltert werden, um danach festzustellen, ob die Taten, die da verurteilt worden sind, nach der neuen Regelung nicht mehr von einer Strafe bedroht wären.

Können Sie das an einem Beispiel erklären?

Mack: Also, zum Beispiel müssen wir feststellen, wie viel Gramm Cannabis jemand bei sich geführt hat. Sind es 20 Gramm gewesen? Dann wäre es nach der neuen Regelung straffrei und dementsprechend die Strafe aufzuheben. Eine ganz besondere Schwierigkeit ergibt sich aber in den Fällen von sogenannten Gesamtstrafen. Eine Gesamtstrafe bedeutet, dass ein Täter mehrere Taten begangen hat; er ist beispielsweise mehrfach irgendwo eingebrochen. Sogenannte Beschaffungskriminalität kommt bei Drogendelikten relativ häufig vor.

Sagen wir, der Täter hat drei Einbrüche begangen und ist darüber hinaus bei einem Einbruch mit Cannabis erwischt worden. Das führt dazu, dass für jede einzelne Tat eine einzelne Strafe bestimmt werden muss. Pro Einbruch, sagen wir mal, sind es sechs Monate. Und dann noch eine Strafe für den Besitz von Cannabis. Aus diesen einzelnen Strafen ist eine sogenannte Gesamtstrafe zu bilden. Wie hoch die genau ist, hängt wieder von den Umständen des Einzelfalles ab: Sind es gleichartige Taten? Liegen sie zeitlich eng zusammen? Wie ist die Persönlichkeit des Täters? Wenn ich jetzt eine einzelne Tat, also das Cannabis-Delikt, rausnehme, muss dieser gesamte Abwägungsvorgang noch mal wiederholt werden. Das heißt, die Staatsanwaltschaft muss einen Antrag an das zuständige Gericht stellen. Und das bestimmt eine neue Gesamtstrafe.

https://www.ndr.de/nachrichten/info/Cannabis-Gesetz-Justiz-im-Norden-muss-21000-Urteile-pruefen,cannabis782.html


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1244446 Einträge in 13763 Threads, 13824 registrierte Benutzer Forumszeit: 09.05.2024, 16:14
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln