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Misstrauensvotum! (Sonstiges)

Dr.House, Freitag, 02.09.2016, 08:47 (vor 2984 Tagen) @ MarcBVB

Art. 67 Grundgesetz (GG):
"Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muß dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen."

Merkel zeigt gerade erneut, dass sie nicht mehr auf der Seite des Bundestages steht und damit ist zwingend Art. 67 GG anzuwenden.

Wenn nicht jetzt, wann denn dann?

Die letzte Chance, die die CDU/CSU dann noch hat, ist Horst Seehofer.


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