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Wasser auf die Mühlen der Aluhüte.. (Sonstiges)

Ulrich, Mittwoch, 21.12.2016, 19:14 (vor 3576 Tagen) @ prosakind

Etwa beispielsweise die, dass damit ein von den Verfolgungsbehörden als schützenswert betrachteter Nachweis verschleiert werden soll. Also im Sinne von: wir haben stichhaltige Indizien, dass es die Zielperson war, dürfen aber nicht preisgeben, woher (Beispiele: etwa der Allgemeinheit nicht en detail bekannte technische Möglichkeiten, Hinweise fremder Gehemidienste, von V-Männern etc.). Und dann wird halt von einem Identifikationsdokument geredet.

In diesem Fall wäre es vermutlich sinnvoller gewesen einfach zu erklären dass man Fingerabdrücke gefunden hat. Die dürften nämlich im System sein.


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