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Wasser auf die Mühlen der Aluhüte...und dennoch ein Totalversagen der dt. Sicherheitsbehörden (Sonstiges)

simie, Eine Insel, Donnerstag, 22.12.2016, 11:43 (vor 3575 Tagen) @ FourrierTrans

Und du willst ein solches zivilrechtliches, in meinen Augen sehr bedenkliches Vorgehen, auch noch in das Strafrecht schreiben? Bitte nicht. Das muss wirklich nicht sein. Die vorhandenen Paragraphen reichen völlig aus. Sie sind eh schon vage formuliert und lassen viel Spielraum. Nach Meinung einiger Strafrechtler sogar zu viel.


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