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Staatsversagen? Absolut!! (Sonstiges)

Ulrich, Freitag, 23.12.2016, 13:43 (vor 3574 Tagen) @ Eisen
bearbeitet von Ulrich, Freitag, 23.12.2016, 13:50

Äh, der Asylantrag wurde abgelehnt. Dies bedeutet, er war illegal hier. Hört sich durchaus nach Straftat, zumal er auch noch als Gefährder eingestuft wurde. Wenn man den nicht einsperrt, wen denn dann?

Die illegale Einreise selbst ist strafbar, allerdings imho mit einem Strafmaß von Geldstrafe bis maximal einem Jahr Haft. Und bei so etwas wird kein Gericht U-Haft verhängen. Die Stellung eines Asylantrags hingegen ist nicht strafbar, auch wenn der letzten Endes abgelehnt wird.

P.S.: Das ist übrigens auch ein Grund dafür dass die sog. "Ausländerkriminalität" so hoch ist. Zumindest in der Vergangenheit wurde wohl gegen jeden Flüchtling routinemäßig ein Verfahren wegen illegaler Einreise eingeleitet - und spätestens wenn seinem Antrag auf Duldung auf Grund es Genfer Flüchtlingsabkommens stattgegeben wurde eingestellt.


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