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Rechtevertrag (Fußball allgemein)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 27.06.2017, 13:22 (vor 2495 Tagen) @ WBSTRR

Aber damit hat man den Markt, bzw. das Produkt, was dort feilgeboten wird, doch eigentlich kaputt gemacht. Ich will doch nicht explizit Fußball am Freitag, oder Fußball im Internet gucken, sondern ganz konkret das Spiel Bayern gegen Dortmund, oder das Derby. Bei welchem Anbieter ich das aber gucken kann, steht aber noch ziemlich in den Sternen.


Ich will auch gar nicht sagen, dass ich die Entscheidung des Kartellamts gutheiße oder auch nur komplett nachvollziehen kann. Es ging mir nur darum, dass der Verbraucherschutz aus Sicht des Kartellamts wohl bestenfalls einen gewünschten Nebeneffekt darstellt.

Ist mir ja auch klar. Für mich geht das nur einfach über "Verbraucherschutz" hinaus, wenn ich einen Markt erzwinge oder ermögliche, auf dem nur nicht spezifizieret Ware angeboten werden kann. Das hat dann ja auch nur noch wenig mit Wettbewerb zu tun. Für mich hat das Kartellamt dann einfach die Marktbegebenheiten nicht ausreichend beachtet und die Aufgabenstellung verfehlt.


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