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Rechtevertrag (Fußball allgemein)

markus, Dienstag, 27.06.2017, 19:44 (vor 2467 Tagen) @ Ritti

Das Bundeskartelamt bringt die fußballfans gg. sich auf.

Richtiger wäre die Behauptung: "Die Zentralvermarktung bringt die Fußballfans gegen sich auf". Die Sicht "ich bin Fan vom Verein x und will alle Spiele dieses Vereins sehen und hierfür zahlen" ist ja gerade nicht Sinn und Zweck der Zentralvermarktung. Der Kunde zahlt für das Produkt Bundesliga und nicht dafür, einen ganz bestimmten Verein oder ganz bestimmte Spiele zu sehen. Das Kartellamt nimmt als Grundlage also das Produkt Bundesliga und sagt lediglich, dass ein Teil dieses Kuchens von einem anderen Anbieter übertragen werden muss, um den Wettbewerb zu fördern (im Idealfall sinken die Preise, Sky fängt bereits an mit Rückholangeboten um sich zu schmeißen mit sechs Freimonaten und danach 29,99 für das Komplettpaket). In Summe kann es also passieren, dass der Kunde trotz zwei oder drei Anbieter insgesamt weniger zahlt.

Kann man alles doof finden. Aber dann muss man in letzter Komsequenz die Zentralvermarktung angreifen und sich für die Einzelvermarktung einsetzen. Will man das?


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