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Rechtevertrag (Fußball allgemein)

markus, Mittwoch, 28.06.2017, 07:10 (vor 2495 Tagen) @ Phil

Jetzt hat man das Kartell doch eher noch gestärkt. Und dessen marktbeherrschende Stellung.

Sollte der Schuss nach hinten losgehen, prüft das Kartellamt beim nächsten mal erneut. Anbei die damalige Begründung des Kartellamtes.

http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2016/11_04_2016_DFL%20Abschluss.html

"Das Bundeskartellamt sieht es angesichts der von Ligaverband und DFL vorgeschlagenen Paketstruktur als ausreichend an, wenn künftig – je nachdem, ob alle Verbreitungswege oder nur die Internet- und Mobilfunkverbreitung umfasst sind – zwischen 30 und 102 attraktive Bundesligaspiele (von insgesamt 306 Spielen) zusammen mit umfassenden Möglichkeiten zur Highlight-Berichterstattung von einem alternativen Bieter erworben werden. Für die Tatsache, dass das Bundeskartellamt kein noch weitergehendes Alleinerwerbsverbot gefordert hat, spielte insbesondere auch die relativ starke Stellung des frei empfangbaren Fernsehens in Deutschland und des dort etablierten frühen Sendeplatzes der zeitnahen Highlight-Berichterstattung (derzeit ARD Sportschau) eine Rolle, den das Vermarktungsmodell der DFL weiterhin in dem bekannten Format vorsieht. Außerdem war zu berücksichtigen, dass sich Sport-Live-Berichterstattung im Internet derzeit noch in der Entwicklung befindet und bislang noch kein großes Publikum erreicht.

Zum Hintergrund:
Die zentrale Vermarktung der Medienrechte der Clubs der Bundesliga und der 2. Bundesliga durch die DFL stellt grundsätzlich eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung dar. Nach deutschem und europäischem Kartellrecht können derartige Vereinbarungen nur dann vom Kartellverbot freigestellt werden, wenn durch die Zentralvermarktung für den Verbraucher vorteilhafte Produktverbesserungen erzielt werden, für die die Wettbewerbsbeschränkungen unerlässlich sind."


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