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Tja... (Sonstiges)

Kulibi77, Donnerstag, 29.06.2017, 12:48 (vor 2486 Tagen) @ Ackermann

Ihr Dienstherr fand es anscheinend nicht so lustig.

Was wohl dein Arbeitgeber sagt, wenn du deine Dienstreise vorzeitig abbrechen musst weil dein Auftraggeber vor Ort dein alkoholgeprägtes "Freizeitverhalten" für ungebührlich hält? Ob es da wohl eine Abmahnung gäbe? Hmm...

Man übertrage das ins normale Arbeitsleben. Großes Konferenzzentrum. Du hast am nächsten Tag um 14 Uhr eine Sitzung. Vögelst deine Kollegin unter Zeugen am Hotelpool, fällst durch Lärmbelästigung bei anderen Hotelgästen auf, du tanzt mit dem wertvollen Vorführstück auf dem Tisch und triffst dann früh um 6 total vollgesoffen deinen Chef, der gerade zum Frühstücksbuffet will. Hätte natürlich keinerlei arbeitsrechtliche Konsequenzen. Niemals! ;-)


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