schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Staatsanwaltschaft DO erhebt Anklage gg Sergej W. wegen versuchten Mordes (BVB)

defender, Dienstag, 29.08.2017, 12:51 (vor 2492 Tagen) @ Chamaeleon

Lebenslänglich ist in Deutschland immer noch lebenslänglich. Der Versuch kann milder bestraft werden, muss aber nicht. SicherUNGSverwahrung macht da nicht viel Sinn. Eine solche würde vielleicht dann beantragt werden, falls die Verurteilung nach § 211 (Mord) nicht sicher vorherzusehen ist und es für möglich gehalten wird, dass das Urteil in der Revisionsinstanz aufgehoben wird und dann nur noch ein Totschlag übrig bleibt. Ansonsten ist nach neuem Recht die parallele Anordnung der SV auf den zweiten Blick für den Täter gar nicht so schlecht, da dann von Anfang an ein Behandlungsauftrag vorliegt (mit dem Verurteilten muss also von Beginn an gearbeitet werden).


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1274426 Einträge in 13996 Threads, 13996 registrierte Benutzer Forumszeit: 25.06.2024, 09:14
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln